Sie müssen keine eigenen, kostspieligen Resourcen für das verbuchen laufender Geschäftsvorfälle aufbringen.
Sie bezahlemn ausschließlich geleistete Arbeitsstunden durch einen monatlichen Nachweisbericht.
Wir verzichten auf undurchsichtige Preispakete.
Unser Preis berechnet sich ausschließlich über einen festgelegten Stundensatz.
Zeit ist ein wertvolles Gut und nicht alles lässt sich in unseren täglich begrenzten Stunden erledigen. Schaffen Sie sich daher durch Outsourcing Freiraum.
Sie haben den Kopf frei für Ihre Kernkompetenzen und müssen sich nicht unnötig mit Zusatzaufgaben belasten.
Sie profitieren sofort von unserer Erfahrung und Kompetenz im genannten Leistungsumfang.
Wir erledigen unsere Tätigkeiten mit bestem Wissen und Gewissen und arbeiten dabei termingerecht.
Zur doppelten Sicherheit garantieren wir nach jedem Buchungstag eine zusätzliche Datensicherung der Buchungen auf einem externen Datenträger.
Der selbstständige Buchhalter erbringt Leistungen im Sinne des § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz ohne Rechts- und Steuerberatung.
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